Unser Angebot

Vollstationäre Jugendhilfe

Wir bieten:

  • Hilfe zur Erziehung § 27 und 34SGB VIII
  • Eingliederungshilfe §35a SGB VIII
  • Hilfe für junge Volljährige §41 SGB VIII
  • Aufnahme nach §45 SGB VIII

Wir haben:

  • Platz für 8 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren
  • eine Verlängerung der stationären Unterbringung bis 21 Jahre ist bei uns möglich
  • wir geben Kindern und Jugendlichen unabhängig von Religion oder sexueller Ausrichtung ein Zuhause

Ausschlusskriterien:

  • körperliche Behinderung mit hohem pflegerischen Aufwand
  • akute psychiatrische Indikation
  • oder akute Suchterkrankung (ausgenommen PC-Sucht)

Mögliche Zusatzleistungen:

  • Bei Bedarf können individuelle Zusatzleistungen, soweit sie im Rahmen von Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII vereinbart wurden, zusätzlich erbracht werden.

Diese Leistungen könnten z. B. sein:

  • reintegrierende Hilfen, bei z. B. Schulverweigerung
  • berufsorientierende und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
  • Krisenintervention in besonderen Situationen
  • Nachhilfeunterricht

Ambulante Nachbetreuung

Die Beantragung der Zulassung zur ambulanten Nachbetreuung ist in Bearbeitung.

Inobhutnahme

Die Beantragung der Zulassung zur Inobhutnahme ist in Bearbeitung.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Flyer: