Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in die Wohngruppe erfolgt über die Einrichtungsleitung.
Die Aufnahme umfasst die Kontaktaufnahme und Information über den jungen Menschen sowie dessen soziales Gefüge. Ebenso findet ein umfassender Informationsaustausch mit dem Jugendamt statt. Erstgespräche finden in der Regel mit der Familie und dem jungen Menschen sowie dem Zuständigen des Jugendamts zusammen mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Wohngruppe und/oder der Einrichtungsleitung statt. Die Erstgespräche können innerhalb und/oder außerhalb der Wohngruppe stattfinden.